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Schackstraße 36 | 86165 Augsburg | Tel.: 0821 324-9675 | Fax: 0821 324-9680 | schiller.ms.stadt@augsburg.de

An Unterrichtstagen ist das Sekretariat von 7:15 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

 

Wie unterstützt unser Förderverein die Schillerschule?

 

 

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft überhaupt die Entwicklung und das Lernen der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Je mehr Menschen sich daran mit ihren Ideen, ihren Fähigkeiten, ihrer Zeit und ihrem Geld beteiligen, desto besser.

 

Ein Schulförderverein bietet viele Möglichkeiten, etwas für das Wohl der Schule und für die Lern- und Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler zu tun.

 

Ein wichtiger Beitrag, den ein Schulförderverein leisten kann, ist die Beschaffung zusätzlichen finanziellen Mittel für Aktivitäten und Projekte an der Schule, die sonst nicht möglich wären.

 

Der Zweck des Vereins ist die außerschulische Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern der Schillerschule in Augsburg-Lechhausen.

 

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Veranstaltungen und Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen und Migranten
  • Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte zur Prävention bei Kindern und Jugendlichen insbesondere
    • zur Gewaltprävention
    • zur Vermittlung interkultureller Kompetenzen
    • zum verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität
    • zur Bekämpfung der Drogen- und Suchtproblematik
    • Veranstaltungen, Projekte, Fachkonferenzen zu Gewalt an Kindern und zu sexuellem Missbrauch an Kindern
  • Unterstützung und Vermittlung bei der Suche von Ausbildungsplätzen
  • Beruf-Infomärkte für Schulabgänger
  • Patenschaften für Jugendliche und junge Erwachsene zur Integration in den Arbeitsmarkt und bei sprachlichen oder sozialen Problemen
  • Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Kunstpädagogik sowie auf kulturellem und auf musischem Gebiet
  • Integration durch Spiel und Sport zum Beispiel durch konkrete Angebote

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.   

 

Die Möglichkeit, als gemeinnütziger Verein für solche Vorhaben Spenden einzunehmen und diese – im Rahmen der satzungsgemäßen Zielsetzung – eigenständig verwalten zu können, ist ein starkes Argument für den Bestand unseres Fördervereins.

 

 Hier erhalten Sie noch mehr Informationen auf einem Flyer zum Herunterladen:

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